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Fahrzeugbewertung & Wertgutachten in Darmstadt

Neutraler Marktwert für Verkauf, Ankauf, Erbschaft, Scheidung & Finanzamt.

Für wen
Privatpersonen, Erbengemeinschaften, Steuerberater, Anwälte, Notare, Händler
Dauer
Begutachtung 45 Min · Gutachten in 2–3 Werktagen
Kosten
Ab 220 € – Festpreis ohne versteckte Kosten
Was wir leisten

Mehr als nur ein Gutachten - Ihr Vorteil.

Ob beim Privatverkauf, in der Erbauseinandersetzung, im Scheidungsfall oder gegenüber dem Finanzamt – ein neutrales Wertgutachten schafft eindeutige Verhältnisse. Wir bewerten Ihr Fahrzeug nach DAT, Schwacke und realer Marktbeobachtung und erstellen ein kompaktes, gerichtsfest anerkanntes Gutachten. Je nach Zweck weisen wir Händlereinkaufs-, Händlerverkaufs- und Privatverkaufswert aus – damit jede Partei den für sie relevanten Wert kennt.

Ihre Vorteile

  • Anerkannt von Gerichten, Finanzamt, Notaren und Banken
  • Bewertung nach DAT, Schwacke & realer Marktbeobachtung in Rhein-Main
  • Auch für gewerbliche Fahrzeuge, Fuhrparks & Leasingrückläufer
  • Schneller Festpreis ohne Überraschungen
  • Auf Wunsch mit Foto-Exposé für den Privatverkauf
  • Berücksichtigung von Sonderausstattung, Wartungshistorie und Vorschäden
  • Klare Trennung von Händlereinkaufs-, Händlerverkaufs- und Privatverkaufswert
  • Optional: Kurzgutachten ab 149 € für einfache Fälle
Ablauf

So einfach geht's bei uns.

01

Anfrage

Fahrzeugdaten, Fahrgestellnummer und Zweck – wir senden ein Festpreisangebot innerhalb weniger Stunden.

02

Termin

Bei Ihnen vor Ort oder in unserem Büro in Darmstadt – auch mobil in ganz Südhessen.

03

Begutachtung

Vollständige Aufnahme von Zustand, Ausstattung, Wartungshistorie und Marktstellung.

04

Wertgutachten in 2–3 Tagen

Mit Händlereinkaufs-, Händlerverkaufs- und Privatverkaufswert sowie Begründung der Bewertung.

Im Detail

Was hinter unserer Arbeit steckt.

Wann brauchen Sie ein Wertgutachten?

Wertgutachten sind nicht nur fürs Finanzamt – in vielen Lebenslagen schaffen sie Klarheit und vermeiden Streit.

  • Erbschaft & Erbauseinandersetzung – Bewertung zum Stichtag
  • Scheidung & Zugewinnausgleich – neutraler Marktwert
  • Schenkung & Übertragung – Bemessungsgrundlage Schenkungsteuer
  • Entnahme aus dem Betriebsvermögen – Bewertung für Steuerbilanz
  • 1 %-Regelung – Listenpreis-Bewertung Firmenwagen
  • Privatverkauf – realistischer Preis für Inserat
  • Inzahlungnahme – Vergleichswert gegenüber dem Händler
  • Versicherung – Festsetzung Neuwert-Entschädigung

Was wir bewerten

Pauschale Online-Bewertungen kennen Ihr Fahrzeug nicht. Wir nehmen es Stück für Stück auf:

  • Fahrzeugidentität: VIN, Erstzulassung, Hubraum, Leistung
  • Sonderausstattung & Optionen – jede einzeln bewertet
  • Wartungshistorie und Scheckheft
  • Vorschäden und Reparaturqualität
  • Lackzustand, Karosseriezustand, Innenraum
  • Technischer Zustand (Bremsen, Reifen, Kupplung, Auspuff)
  • TÜV-Status und anstehende Investitionen
Häufige Fragen

Die wichtigsten Antworten.

Noch eine Frage? Rufen Sie uns an - wir nehmen uns Zeit.

Alle FAQs
Das hängt vom Zweck ab. Für Erbschaft und Scheidung üblicherweise der Händlereinkaufswert (objektiver Marktwert), für Verkauf an Privat der Privatverkaufswert, für Inzahlungnahme der Händlereinkaufswert. Wir weisen alle drei Werte aus, damit Sie flexibel sind.

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