Die 130-%-Regel: Wann sich Reparatur trotz Totalschaden lohnt
Liebhaberfahrzeug, ungewöhnliche Ausstattung - die 130-%-Regel rettet Ihr Auto.
Was sagt die 130-%-Regel?
Liegen die Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, dürfen Sie Ihr Fahrzeug fachgerecht reparieren lassen und behalten. Die gegnerische Versicherung muss zahlen - sie kann sich nicht auf wirtschaftlichen Totalschaden berufen.
Die Voraussetzungen
Erstens: Sie behalten das Fahrzeug mindestens 6 Monate. Zweitens: Die Reparatur erfolgt fach- und sachgerecht, in der Regel nach Werkstatt-Vorgaben des Herstellers. Drittens: Die 130-%-Grenze wird nicht überschritten.
Warum unser Gutachten entscheidend ist
Versicherer kalkulieren den Wiederbeschaffungswert oft zu hoch (um Totalschaden zu erzwingen) oder die Reparaturkosten zu hoch (um über die 130 % zu kommen). Wir kalkulieren neutral - und kämpfen bei Bedarf um jeden Euro.
Praxis-Beispiel
VW Golf VII, Wiederbeschaffungswert 8.000 €, Reparaturkosten 9.800 € → 122,5 %, also unter der 130-%-Grenze. Reparatur ist möglich, Sie behalten das Fahrzeug, Versicherung zahlt voll.
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