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Was tun nach einem Unfall? - Schritt-für-Schritt-Anleitung

Der erste Anruf entscheidet. So sichern Sie nach einem Verkehrsunfall in Darmstadt alle Ansprüche.

12. Mai 2026 6 Min. Lesezeit

1. Unfallstelle sichern

Warnblinker an, Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen - bei innerorts mindestens 50 m, außerorts 100 m und auf Autobahnen 200 m hinter dem Fahrzeug. Verletzte versorgen und 112 wählen, wenn Personen zu Schaden gekommen sind.

2. Polizei rufen - ja oder nein?

Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkohol/Drogen, unklarer Schuldfrage oder Sachschäden über etwa 1.500 € sollten Sie immer die Polizei rufen (110). Das Protokoll ist später Gold wert.

3. Daten austauschen und Beweise sichern

Name, Adresse, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer des Unfallgegners notieren. Machen Sie Fotos: Endlage der Fahrzeuge, Schäden aus mehreren Perspektiven, Bremsspuren, Verkehrszeichen, Straßenverhältnisse. Tauschen Sie Kontaktdaten mit Zeugen aus.

4. Keine Schuldanerkenntnis abgeben

Unterschreiben Sie nichts, was nach „Schuldanerkenntnis” klingt - auch keinen vorgefertigten Unfallbericht der Gegenseite. Sie sind nicht verpflichtet, sich am Unfallort festzulegen.

5. Vor der gegnerischen Versicherung: unabhängigen Gutachter anrufen

Das ist der wichtigste Schritt. Sobald Sie sich bei der gegnerischen Versicherung melden, wird diese versuchen, einen eigenen Gutachter zu schicken. Sie haben aber das freie Wahlrecht - und ein unabhängiger Gutachter arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse.

Rufen Sie uns als unabhängiger Kfz-Gutachter in Darmstadt an: 06151 12 345 67. Wir sind innerhalb von 24 Stunden vor Ort und die gegnerische Versicherung trägt alle Kosten.

6. Verkehrsrechtsanwalt einschalten

Auch die Kosten eines Verkehrsrechtsanwalts werden bei unverschuldetem Unfall von der gegnerischen Versicherung übernommen. Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen einen erfahrenen Anwalt aus der Region.

7. Mietwagen und Nutzungsausfall sichern

Sie haben Anspruch auf einen klassengleichen Mietwagen oder alternativ auf Nutzungsausfallentschädigung. Lassen Sie sich von der gegnerischen Versicherung nichts ausreden - wir beziffern den Ausfall in unserem Gutachten.

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