Leasingrückgabe: So vermeiden Sie überraschende Nachzahlungen
Bei der Leasingrückgabe entstehen oft vierstellige Nachzahlungen - die meisten sind vermeidbar.
Wo der Leasinggeber oft zu hart abrechnet
Kratzer unter 3 cm gelten meist als „normale Gebrauchsspuren” und dürfen nicht in Rechnung gestellt werden. Steinschläge in der Windschutzscheibe sind bei sachgemäßer Nutzung Gebrauchsspur. Felgenrandschäden ab einer bestimmten Größe sind dagegen abrechnungsfähig - aber nicht mit Neupreis-Aufschlag.
Vorgehen: Vor-Gutachten 2 Wochen vor Rückgabe
Wir kommen zu Ihnen, dokumentieren den Ist-Zustand und kalkulieren die nach den VDA-Empfehlungen (Verband der Automobilindustrie) tatsächlich berechenbaren Mängel. Sie wissen damit vorab genau, was auf Sie zukommt - und haben Argumente in der Hand.
Streitfall: Wer zahlt das Gutachten?
Bei Streit über Rückgabe-Schäden hat sich ein unabhängiges Gegen-Gutachten in vielen Fällen ausgezahlt. Liegt die Forderung des Leasinggebers nachweislich über dem Schadenwert, sind die Gutachterkosten meist über die Kulanz oder den Rechtsweg zurückzuholen.
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