Zurück zum RatgeberLeasing & Bewertung

Leasingrückgabe: So vermeiden Sie überraschende Nachzahlungen

Bei der Leasingrückgabe entstehen oft vierstellige Nachzahlungen - die meisten sind vermeidbar.

28. April 2026 5 Min. Lesezeit

Wo der Leasinggeber oft zu hart abrechnet

Kratzer unter 3 cm gelten meist als „normale Gebrauchsspuren” und dürfen nicht in Rechnung gestellt werden. Steinschläge in der Windschutzscheibe sind bei sachgemäßer Nutzung Gebrauchsspur. Felgenrandschäden ab einer bestimmten Größe sind dagegen abrechnungsfähig - aber nicht mit Neupreis-Aufschlag.

Vorgehen: Vor-Gutachten 2 Wochen vor Rückgabe

Wir kommen zu Ihnen, dokumentieren den Ist-Zustand und kalkulieren die nach den VDA-Empfehlungen (Verband der Automobilindustrie) tatsächlich berechenbaren Mängel. Sie wissen damit vorab genau, was auf Sie zukommt - und haben Argumente in der Hand.

Streitfall: Wer zahlt das Gutachten?

Bei Streit über Rückgabe-Schäden hat sich ein unabhängiges Gegen-Gutachten in vielen Fällen ausgezahlt. Liegt die Forderung des Leasinggebers nachweislich über dem Schadenwert, sind die Gutachterkosten meist über die Kulanz oder den Rechtsweg zurückzuholen.

Brauchen Sie persönliche Beratung?

Rufen Sie uns an - kostenlose Erstberatung in 5 Minuten.