Zurück zum RatgeberUnfall & Recht

Warum Sie keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung wählen sollten

Wer den Gutachter zahlt, ist eine Sache - wem er dient, eine andere. Ein Praxis-Vergleich.

5. Mai 2026 4 Min. Lesezeit

Sie haben das freie Wahlrecht

Nach geltender Rechtsprechung dürfen Sie als Geschädigter den Sachverständigen frei wählen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen niemanden vorschreiben - auch wenn sie dies in Telefongesprächen oft suggeriert.

Was der Versicherungs-Gutachter typisch übersieht

Wertminderung wird häufig zu niedrig oder gar nicht ausgewiesen. Verbrauchsmaterialien (Lack, Karosseriekleinteile) werden gekürzt. Nutzungsausfallzeiten werden auf das Minimum gerechnet. Verbringungskosten und UPE-Aufschläge regional üblicher Werkstätten werden gestrichen.

Was unabhängige Gutachter anders machen

Wir kalkulieren nach den real ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen Ihrer Wunsch-Werkstatt. Wir setzen die merkantile Wertminderung nach BVSK oder MFM realistisch an. Wir dokumentieren verdeckte Schäden mit Messprotokoll, statt sie auf den Reparaturweg zu schieben.

Das Ergebnis: Im Schnitt liegen unsere Schadensummen 15-25 % über denen von Versicherungs-Gutachten.

Kostet Sie keinen Cent

Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung sämtliche Sachverständigenkosten ab einer Schadenshöhe von ca. 750 €. Für Sie als Geschädigter entstehen keinerlei Kosten - auch nicht bei späterer Streitigkeit.

Brauchen Sie persönliche Beratung?

Rufen Sie uns an - kostenlose Erstberatung in 5 Minuten.