Warum Sie keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung wählen sollten
Wer den Gutachter zahlt, ist eine Sache - wem er dient, eine andere. Ein Praxis-Vergleich.
Sie haben das freie Wahlrecht
Nach geltender Rechtsprechung dürfen Sie als Geschädigter den Sachverständigen frei wählen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen niemanden vorschreiben - auch wenn sie dies in Telefongesprächen oft suggeriert.
Was der Versicherungs-Gutachter typisch übersieht
Wertminderung wird häufig zu niedrig oder gar nicht ausgewiesen. Verbrauchsmaterialien (Lack, Karosseriekleinteile) werden gekürzt. Nutzungsausfallzeiten werden auf das Minimum gerechnet. Verbringungskosten und UPE-Aufschläge regional üblicher Werkstätten werden gestrichen.
Was unabhängige Gutachter anders machen
Wir kalkulieren nach den real ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen Ihrer Wunsch-Werkstatt. Wir setzen die merkantile Wertminderung nach BVSK oder MFM realistisch an. Wir dokumentieren verdeckte Schäden mit Messprotokoll, statt sie auf den Reparaturweg zu schieben.
Das Ergebnis: Im Schnitt liegen unsere Schadensummen 15-25 % über denen von Versicherungs-Gutachten.
Kostet Sie keinen Cent
Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung sämtliche Sachverständigenkosten ab einer Schadenshöhe von ca. 750 €. Für Sie als Geschädigter entstehen keinerlei Kosten - auch nicht bei späterer Streitigkeit.
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