Bagatellschaden oder nicht? - Die 750€-Grenze einfach erklärt
Nicht jeder Kratzer rechtfertigt ein Gutachten - aber viele „Bagatellen” sind keine.
Die 750€-Grenze
Bei Reparaturkosten unter ca. 750 € spricht die Rechtsprechung von einem Bagatellschaden. Hier reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt - die Kosten eines vollwertigen Gutachtens werden von der gegnerischen Versicherung dann nicht erstattet.
Wann der Schaden nur scheinbar bagatell ist
Vorsicht: Lackschäden, Stoßstangenrisse oder kleine Dellen sehen oft günstig aus - der tatsächliche Reparaturweg (Lackiererei, Demontage, Materialaufschlag) sprengt die 750 € schnell. Im Zweifel anrufen: Wir prüfen vorab kostenlos und sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten rechnet.
Was zum Schaden zählt
Reparaturkosten plus Wertminderung. Liegt allein die Wertminderung schon im dreistelligen Bereich, ist die Bagatell-Grenze regelmäßig überschritten - und ein Gutachten ist die richtige Wahl.
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