Fiktive Abrechnung: Schadenersatz auszahlen lassen, ohne zu reparieren
Geld statt Reparatur - Ihre Wahl. Was zu beachten ist und wer wie viel zahlt.
Was bedeutet fiktiv abrechnen?
Sie lassen sich den im Gutachten ausgewiesenen Reparaturbetrag - netto, also ohne Mehrwertsteuer - auszahlen, ohne tatsächlich reparieren zu lassen. Das Recht dazu hat jeder Geschädigte (BGH, Urteil VI ZR 30/04).
Wann fiktiv klug ist
Bei älteren Fahrzeugen, leichten Schäden oder geplantem Verkauf. Sie können das Geld behalten, in eine andere Reparatur oder ein neues Fahrzeug stecken.
Was die Versicherung kürzen darf - und was nicht
Mehrwertsteuer (nicht angefallen) und ggf. UPE-Aufschläge wenn keine Referenzwerkstatt genannt wird. NICHT kürzen darf sie aber: Wertminderung, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfall, Anwaltskosten.
Vorsicht bei späterer Reparatur
Lassen Sie das Fahrzeug innerhalb von 6 Monaten doch noch reparieren, können Sie die Mehrwertsteuer nachträglich anfordern. Wir beraten Sie zur richtigen Strategie.
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