Merkantile Wertminderung: Wann steht sie Ihnen zu - und wie hoch?
Reparieren reicht nicht - das Auto bleibt ein Unfallwagen. Was Ihnen zusätzlich zusteht.
Was ist merkantile Wertminderung?
Selbst nach fachgerechter Reparatur sinkt der Wiederverkaufswert eines unfallbeschädigten Fahrzeugs - Käufer bezahlen weniger für einen „Unfallwagen”. Diese Differenz heißt merkantile Wertminderung und steht Ihnen als Geschädigtem zu.
Wann sie greift
In der Regel ab einem Schaden ab ca. 1.500 € und einem Fahrzeugalter bis 5 Jahre (manche Gerichte: 10 Jahre). Bei Oldtimern und besonders gepflegten Fahrzeugen oft auch deutlich länger.
Berechnungsmethoden
Wir kalkulieren nach BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen) und MFM (Marktrelevanz- und Faktorenmethode). Erfahrungsgemäß liegen unsere Werte 10-30 % über denen der Versicherungs-Gutachter.
Beispiel aus der Praxis
BMW 320d, 3 Jahre alt, Reparaturkosten 8.400 € → merkantile Wertminderung typischerweise 1.200-1.800 €. Diese Summe sichern wir Ihnen zusätzlich zur Reparatur.
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