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Wildunfall: Was tun, was zahlt die Versicherung?

Reh oder Wildschwein vors Auto - was jetzt zu tun ist und wer den Schaden bezahlt.

10. Mai 2026 4 Min. Lesezeit

Sofort am Unfallort

Unfallstelle sichern (Warnblinker, Warndreieck, Warnweste). Tier nicht anfassen - auch tote Tiere können krankheitsübertragend sein. Polizei rufen (110) - sie verständigt den zuständigen Jagdpächter.

Wildunfallbescheinigung - unverzichtbar

Lassen Sie sich vom Jagdpächter oder der Polizei eine Wildunfallbescheinigung ausstellen. Ohne diese verweigern viele Teilkasko-Versicherungen die Regulierung.

Welche Tiere sind versichert?

Standardmäßig nur „Haarwild” (Reh, Wildschwein, Hirsch). Viele moderne Tarife schließen auch „Zusammenstöße mit Tieren aller Art” (Kuh, Hund, Vogel) ein - prüfen Sie das.

Warum ein Gutachten?

Wildunfälle verursachen oft verdeckte Schäden an Unterboden und Kühler. Wir prüfen das vollständig und sichern Ihre Ansprüche gegen Kürzungsversuche der Teilkasko.

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